Diesterwegschule Unsere Schule von A-Z
A
Abmeldung bei Krankheit
Kinder, die krank sind, müssen bis spätestens 7.55 Uhr des jeweiligen Schultages telefonisch oder per Teams entschuldigt werden. Wird eine Entschuldigung nicht für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen, muss das Kind täglich „neu“ abgemeldet werden, um zu verhindern, dass ein Kind unbemerkt auf dem Schulweg „verloren gegangen“ ist. Sobald das Kind wieder gesund ist, muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abgegeben werden.
Arbeitsgemeinschaften
Schülerinnen und Schüler der OGS können an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen. Diese finden an verschiedenen Wochentagen statt.
Aktuelle Adressen/Telefonnummern:
Ihre aktuellen Adressen und Telefonnummern sind für uns sehr
wichtig – vor allem für Notfälle. Bitte teilen Sie Änderungen sofort der
Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer mit.
Ansprechpersonen
Ihre erste Kontaktperson ist der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin.
Termine können nach kurzer Voranmeldung über das Infoheft vereinbart werden. Bei Nachfragen zum Fachunterricht, der
durch andere Lehrkräfte erteilt wird,
melden Sie sich bitte ebenfalls vorher an.
Antolin
Unter www.antolin.de finden Sie ein Internetangebot, zu dem
jedes Kind der Diesterweggrundschule einen eigenen passwortgeschützten Zugang
besitzt. Hier können sie Lesetipps erhalten und die Kinder können ihre
Leseleistung selbstständig überprüfen.
Arzttermine
Bitte vereinbaren Sie Routinetermine beim Arzt nachmittags
nach Unterrichtsschluss. Ihr Kind ist schulpflichtig und muss deshalb am
Unterricht teilnehmen. Im akuten Krankheitsfall können Sie natürlich auch
während der Unterrichtszeit zum Arzt gehen.
Attest
Ein Attest muss vorgelegt werden, wenn ihr Kind unmittelbar
vor und nach den Ferien erkrankt, oder wenn Ihnen schriftlich mitgeteilt wird,
dass die Fehlzeiten Ihres Kindes so hoch sind, dass ausschließlich ein
ärztliches Attest als Entschuldigung akzeptiert wird.
B
Begleitung der Erstklässler zur Schule
Die Begleitung der Erstklässler zur Schule in den ersten
Schulwochen ist sehr sinnvoll. Dabei sollten Sie Ihrem Kind den Schulweg (nach
Möglichkeit schon vor der Einschulung) genau erklären, immer wieder denselben,
sicheren (Um-)Weg gehen, auf Gefahrenpunkte hinweisen und mit dem Kind
gemeinsam das richtige Verhalten im Verkehr einüben. Auf
dem Schulhof kann und darf sich Ihr Kind alleine bewegen.
Beurlaubungen / Freistellung vom Unterricht vor und nach den
Ferien
Direkt vor und nach den Ferien darf ein Schulkind nicht
beurlaubt werden. Diese Bestimmung ist im Schulgesetz festgelegt.
Krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen unbedingt per Attest
entschuldigt werden – eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ist nicht
ausreichend!
Fehlt ein Kind dennoch ohne Attest, sind wir verpflichtet die Fehlzeiten dem Schulamt zu melden. Sie müssen dann mit einem Bußgeld
rechnen.
Beurlaubungen / Freistellung vom Unterricht während der
Schulzeit
Beurlaubungen während der Schulzeit sind möglich (z.B. bei
Hochzeit, Jubiläen, Geburt, Tod, schwerer Erkrankung, religiöser Feiertage usw.).
Bitte stellen Sie so früh wie möglich einen schriftlichen
Antrag bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
Betreten des Schulgebäudes
Die Kinder können ab 7.45 Uhr den offenen Anfang in ihren Klassenräumen
nutzen.
Bewegliche Ferientage
Jedes Schuljahr legt die Schulkonferenz die Termine für drei
bis vier zusätzliche Ferientage fest.
Bewegung
In den
Hofpausen können die Schüler und Schülerinnen Spielgeräte ausleihen und benutzen. Auch im täglichen Klassenunterricht wird Bewegung
berücksichtigt. So erleben die Kinder regelmäßige Bewegungspausen in der Klasse
und im Rahmen der „Flitzepausen“.
C
Computer
Auch Computer gehören zum Unterricht dazu. Einen Computerraum gibt es allerdings nicht mehr. Für den Unterricht nutzen wir flexible I-Pads oder Laptops.